Memory Anna_Nadine_Allgemeine VersicherungsbedingungenVersion en ligne Anna_Nadine_Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) par Anna Bernhart UV: nur in Sachversicherung, da es nur dort: Versicherungswert -> zu geringe V.-Summe =zu geringe Entschädigung ÜV: V.-Summe übersteigt Versicherungswert = ersetzt wird nur entstandener Schaden Was bedeutet Unter- (UV) bzw. Überversicherung (ÜV) und welche Konsequenzen hat es bei einem Schadensfall? (1) Versichern direkt Nicht-Versicherer (2) Übernehmen Teile großer Risiken von Versicherern (3) Mehrere Erstversicherer teilen ein Risiko; alle sind dem VN bekannt und in der Polizze genannt Welche wirtschaftliche Bedeutung haben Versicherungen? Werden die Versicherungsbedingungen nicht rechtzeitig ausgehändigt, so kommt der Versicherungsvertrag zwar dennoch zu Stande, aber es wird ein besonderes Rücktrittsrecht des VN ausgelöst. Was bedeutet der Stufenbau der Rechtsquellen? Wie setzt sich die Versicherungsprämie zusammen (Bestandteile)? Welche Arten der Beendigung des Versicherungsvertrages gibt es? VR VN (Vertragsabschluss) Versicherte Person Bezugsberechtigter (Begünstigter) Zessionar / Pfand- / Vinkulargläubiger Geschädigter Dritter / Schädiger Versicherungsvermittler Wie können die Versicherungszweige gegliedert werden? Was ist das 3-Säulen-Prinzip? Was sind die rechtlichen Grundlagen des Versicherungsvertrags? Einvernehmliche Vertragsbeendigung Zeitablauf, Kündigung: ordentliche und außerordentliche Interessenswegfall: anfänglicher Interessenmangel: Versicherungsfall Veräußerung der versicherten Sache Welche Grundlagen zur Prämienberechnung gibt es? Sie regeln Rechte, Pflichten & Umfang des V-Schutzes + haben gesetzesähnlichen Charakter (Unterwerfungsvertrag). AVB sind keine Gesetze, sondern ergänzen das VersVG; jeder VR kann eigene AVB verwenden Wann spricht man von Risiko? Was ist eine Risikogemeinschaft? Formeller Beginn: Vertragsb. = Polizzenerhalt Materieller Beginn = B. des Versicherungsschutzes = Zahlung der Erstprämie Technischer Beginn = Versicherungsb. = Beginn des prämienbelasteten Zeitraumes Was bedeutet vorläufige Deckung? Was bedeutet Mehrfachversicherung? Was gilt, wenn der VR die Versicherungsbedingungen nicht aushändigt? 1.Risikoträger und Risikoausgleich 2.Kapitalsammelbecken und Kapitalgeber 3.Schadenverhütung (Kuratorium für Schutz und Sicherheit wird von den Versicherungen finanziert) Was ist der Inhalt des VersVG? Welche Rechtspflichten (R) und Obliegenheiten (O) haben VR und VN? Allg. Rechtsquellen: ABGB, HGB, KSchG, DSG, EKHG (Eisenbahn- & Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz) Besondere Rechtsquellen: VAG, VersVG, AVB, BVB, Tarife + Klausen, Einzelvereinbarungen 1. Säule: Sozialversicherung – staatliche Grundversorgung 2. Säule: Betriebliche Vorsorge über Kollektivversicherungen 3. Säule: Private Vorsorge – Schutz von Personen und Vermögen Nach vers. Risiko: Personen- & Vermögensversicherung (Sach-, Haftpflicht-, Vermögensschäden) Nach Versicherungsleistung: Schaden- & Summenversicherung Nach Vertragsgrund: Freiw.- & Pflichtversicherung Mehrfachversicherung: liegt vor, wenn ein & dieselbe Sache bei 2 o. mehreren VR versichert ist, die Gesamtversicherungssumme den V.-Wert aber nicht übersteigt: (im Gegensatz zur Doppelversicherung) Welche Personen können an einem Versicherungsvertrag beteiligt sein? Risikoprämie (Schadenl.) Verwaltungskosten (Sach- & Personalaufwand) Organisationskosten (Vertrieb) Sparprämie (Erlebensl.) Inkassokosten Polizzengebühr (1. Prämie) Zuschläge/Rabatte V.-Steuer zB KFZ Was bedeuten die Begriffe: Erstversicherer (1), Rückversicherer (2) und Mitversicherer (3)? V.-Schutz vor V.-Beginn = ein selbstständiger, unabhängiger, kurzfristiger V.-Vertrag, der sofortigen V.-Schutz – vor der endgültigern Risikoprüfung und auch ohne vorherige Prämienzahlung bietet. Was steht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)? V.-Summe ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Wertes der versicherten Sachen vereinbart, bis zu welcher der VR im Schadenfall haftet, ohne UV einwenden zu können (zB Kühlgut € 200,--) Was bedeutet Versicherung auf erstes Risiko? Schadenstatistik: statistischer Durchschnitt + durchschnittliche Schwankung für gleichartige Risken Gesetz der großen Zahl: Einfluss des Zufalls nimmt mit steigender Anzahl der untersuchten Fälle ab ABGB, HGB,KSchG, DSG, EKHG VersVG, VAG AVB Besondere Bedingungen Klauseln Versicherungsvertrag Die individuelleren Rechtsquellen gehen den allgemeinen Rechtsquellen vor Regelt die wesentlichen Vertragsbestandteile sowie Rechte und Pflichten von VR und VN. Enthält zwingende, halbzwingende (nur zugunsten des VN änderbar) und abdingbare Vorschriften. Risiko: Die Möglichkeit, dass ein Schaden eintritt. Risikogemeinschaft: Personen, die von der gleichen Gefahr bedroht sind, schließen sich zusammen Wann beginnt die Versicherung? (R)VN: Prämienzahlung (R)VR: Versicherungsleistung (O)VN: gesetzl. (Gefahrenerhöhung), vertragl.; 1° (vor Schaden) & 2° (nachher) (O)VR: AVB, negativer Deckungshinweis, Billigungsklausel