Froggy Jumps Rechtliche Grundlagen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft (S. 15)Version en ligne Gesetzliche Bestimmungen, Kompetenzen und Anwendung par P G 1 Wer ist in Österreich für Gesetzgebung und Verwaltung im Tourismus zuständig? a Die einzelnen Bundesländer b Der Bund Österreich c Die EU 2 Es gibt einige Rechtsvorschriften im Tourismus, für die der Bund (und nicht die Bundesländer) zuständig ist. Zum Beispiel ... a Gewerbeordnung, Sozialversicherungsgesetz und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beherberger b Naturschutz- und Raumordnungsgesetze, Bauordnung c Organisation und Finanzierung des Tourismus auf Landes-, Gebiets- und Ortsebene 3 Für Gesetze und Verwaltung von Jagd- und Fischereiwesen sowie Bergführer und Schischulen ist wer zuständig? a die einzelnen Bundesländer b der Bund Österreich c die einzelnen Gemeinden 4 Alle Gäste in Österreich müssen sich ... innerhalb von 24 Stunden polizeilich an- und abmelden. a durch Eintragung in ein Gästebuch im jeweiligen Gemeindeamt b durch Anmeldung beim Einreisen an der Grenze c durch Eintragung in ein Gästeverzeichnisblatt beim Beherberger 5 Diese Taxe (Gebühr) muss der Beherberger vom Gast einheben und an die Gemeinde abführen: a Wohntaxe b Ortstaxe c Urlaubstaxe 6 Für Privatzimmervermietung darf man nicht mehr als ... vermieten. a 8 Fremdenbetten b 20 Fremdenbetten c 10 Fremdenbetten 7 Als Privatzimmervermieter braucht man ... a keine Gewerbeberechtigung, man kann ein freies Gewerbe anmelden b eine Gewerbeberechtigung laut Gewerbeordnung c eine Sondergenehmigung vom Magistrat 8 Auf Bundesebene wird Österreich als Tourismusland von folgender Organisation vertreten: a Gebietsverband / Destinationsmanagement Organisation (DMO) b Österreich Werbung (ÖW) c Landestourismusorganisation (LTO)