Connectez-vous
Créer une activité
Types d'activités
Centre d'aide
Entrez votre Game Pin
Blog
Premium
English
Español
Français
Créer une activité
Connectez-vous
Toutes les activités
Jouer Froggy Jumps
Imprimer Froggy Jumps
Rechtliche Grundlagen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft (S. 15)
Urheber :
P G
1.
Wer ist in Österreich für Gesetzgebung und Verwaltung im Tourismus zuständig?
A
Die einzelnen Bundesländer
B
Der Bund Österreich
C
Die EU
2.
Es gibt einige Rechtsvorschriften im Tourismus, für die der Bund (und nicht die Bundesländer) zuständig ist. Zum Beispiel ...
A
Gewerbeordnung, Sozialversicherungsgesetz und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beherberger
B
Naturschutz- und Raumordnungsgesetze, Bauordnung
C
Organisation und Finanzierung des Tourismus auf Landes-, Gebiets- und Ortsebene
3.
Für Gesetze und Verwaltung von Jagd- und Fischereiwesen sowie Bergführer und Schischulen ist wer zuständig?
A
die einzelnen Bundesländer
B
der Bund Österreich
C
die einzelnen Gemeinden
4.
Alle Gäste in Österreich müssen sich ... innerhalb von 24 Stunden polizeilich an- und abmelden.
A
durch Eintragung in ein Gästebuch im jeweiligen Gemeindeamt
B
durch Anmeldung beim Einreisen an der Grenze
C
durch Eintragung in ein Gästeverzeichnisblatt beim Beherberger
5.
Diese Taxe (Gebühr) muss der Beherberger vom Gast einheben und an die Gemeinde abführen:
A
Wohntaxe
B
Ortstaxe
C
Urlaubstaxe
6.
Für Privatzimmervermietung darf man nicht mehr als ... vermieten.
A
8 Fremdenbetten
B
20 Fremdenbetten
C
10 Fremdenbetten
7.
Als Privatzimmervermieter braucht man ...
A
keine Gewerbeberechtigung, man kann ein freies Gewerbe anmelden
B
eine Gewerbeberechtigung laut Gewerbeordnung
C
eine Sondergenehmigung vom Magistrat
8.
Auf Bundesebene wird Österreich als Tourismusland von folgender Organisation vertreten:
A
Gebietsverband / Destinationsmanagement Organisation (DMO)
B
Österreich Werbung (ÖW)
C
Landestourismusorganisation (LTO)